Fatwa zum Stillen erwachsener Männer
Ein Mann und eine Frau, die nicht verheiratet oder verwandt sind, dürfen sich im Islam offenbar nicht ohne Dritte zusammen in einem Raum aufhalten. Ein „Schriftgelehrter“, „Dr.“ Izzat Atiya von der „renommierten“ ägyptischen Al-Azhar-„Universität“ meinte 2007 eine legitime Umgehung dieses unpraktischen Verbots gefunden zu haben:
Die Frau kann den (wohlgemerkt: erwachsenen) Mann an ihrer Brust stillen. Dann gelten nämlich beide als verwandt, und der gemeinsame Aufenthalt, etwa zum Arbeitsgespräch unter Kollegen, gehört zu den erlaubten Ausnahmen.
Die Logik ist so absurd und der Gedanke so abartig, daß die „Fatwa“ (islamisches „Rechtsgutachten“) selbst in der muslimischen Welt für Empörung sorgte, und als „mißlungene Auslegung eines besonderen Falles“ zurückgenommen werden musste.
„Egypt's minister of religious affairs, Mahmoud Zaqzouq, has called for future fatwas to "be compatible with logic and human nature".”
http://news.bbc.co.uk/2/hi/middle_east/6681511.stm
Allein: Man kann nicht zweien Herren dienen. Also nur entweder der Vernunft, oder der Schrift.
Die Schrift nach Maßgabe der Vernunft auszulegen, heißt: ihr den Willen eines neuen Herrn zu unterstellen und nurmehr so zu tun, als diene man noch ihr.
Wahrer Glaube sieht anders aus. Nämlich so wie der des „Dr.“ Izzat Atiya.


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